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   BVerwG, 21.05.1970 - II C 164.62   

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https://dejure.org/1970,1444
BVerwG, 21.05.1970 - II C 164.62 (https://dejure.org/1970,1444)
BVerwG, Entscheidung vom 21.05.1970 - II C 164.62 (https://dejure.org/1970,1444)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Mai 1970 - II C 164.62 (https://dejure.org/1970,1444)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 24.04.1959 - VI C 91.57
    Auszug aus BVerwG, 21.05.1970 - II C 164.62
    Da die Rückforderung erst nach Inkrafttreten dieser Vorschrift (1. September 1953) geltend gemacht worden sei, richte sie sich auch für die vorhergehende Zeit hiernach (BVerwGE 8, 261 [BVerwG 24.04.1959 - VI C 91/57]).

    Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß Rechtsgrundlage für die vom Kläger, zurückgeforderten Zahlungen nicht nur die gesetzlichen Vorschriften, sondern auch die hierzu als begünstigende Verwaltungsakte ergangenen Festsetzungsbescheide waren (entspr. BVerwGE 8, 261 [BVerwG 24.04.1959 - VI C 91/57] [264 ff.] und ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts).

  • BVerwG, 16.07.1958 - VI C 168.56
    Auszug aus BVerwG, 21.05.1970 - II C 164.62
    Bei den Ergänzungsoffizieren beginne der berufsmäßige Wehrdienst mit der Probedienstleistung; die Zeit der vorangegangenen Auswahlübung bleibe unberücksichtigt (hierzu Hinweis auf BVerwGE 7, 164).

    Das angefochtene Urteil steht insoweit in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 7, 164 und 214), indem es auf das frühere - irrevisible - Wehrrecht abgestellt hat.

  • BVerwG, 07.12.1960 - VI C 65.57
    Auszug aus BVerwG, 21.05.1970 - II C 164.62
    Daß diese Entscheidung noch während des Verwaltungsstreitverfahrens nachgeholt werden kann, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt (vgl. BVerwGE 11, 283 [290]; ferner die Urteile BVerwG II C 193.57 [Buchholz BVerwG 232, § 172 BBG Nr. 3] und BVerwG VI C 117.63 [Buchholz BVerwG 232, § 87 BBG Nr. 25]; ebenso BVerwG II C 108.58 vom 27. April 1961).
  • BVerwG, 20.10.1965 - VI C 117.63

    Rückforderung von aufgrund eines zurückgenommenen Versorgungsbescheides gezahlten

    Auszug aus BVerwG, 21.05.1970 - II C 164.62
    Daß diese Entscheidung noch während des Verwaltungsstreitverfahrens nachgeholt werden kann, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt (vgl. BVerwGE 11, 283 [290]; ferner die Urteile BVerwG II C 193.57 [Buchholz BVerwG 232, § 172 BBG Nr. 3] und BVerwG VI C 117.63 [Buchholz BVerwG 232, § 87 BBG Nr. 25]; ebenso BVerwG II C 108.58 vom 27. April 1961).
  • BVerwG, 30.03.1960 - II C 193.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.05.1970 - II C 164.62
    Daß diese Entscheidung noch während des Verwaltungsstreitverfahrens nachgeholt werden kann, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt (vgl. BVerwGE 11, 283 [290]; ferner die Urteile BVerwG II C 193.57 [Buchholz BVerwG 232, § 172 BBG Nr. 3] und BVerwG VI C 117.63 [Buchholz BVerwG 232, § 87 BBG Nr. 25]; ebenso BVerwG II C 108.58 vom 27. April 1961).
  • BVerwG, 24.08.1964 - VI C 27.62
    Auszug aus BVerwG, 21.05.1970 - II C 164.62
    Rechtmäßigkeit des begünstigenden Verwaltungsaktes verlassen durfte; dies kann er regelmäßig dann geltend machen, wenn die Fehler, die zur Rücknahme führten, allein im Verantwortungsbereich der Behörde liegen, aber dann nicht, wenn die Fehler in seinen Verantwortungsbereich fallen, wobei es auf ein Verschulden nicht ankommt (vgl. BVerwGE 19, 188 [190] und die dort zitierten Urteile; ferner neuerdingsUrteil vom 26. November 1969 - BVerwG VI C 121.65 -).
  • BVerwG, 09.11.1956 - II C 175.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.05.1970 - II C 164.62
    Hierzu hätte konkret vorgetragen werden müssen, welche Tatsachen im einzelnen in das Wissen des Zeugen gestellt werden (BVerwGE 5, 12).
  • BVerwG, 26.11.1969 - VI C 121.65

    Ausschluss der Angehörigen der Waffen-SS von den Rechten aus dem Gesetz zu Art.

    Auszug aus BVerwG, 21.05.1970 - II C 164.62
    Rechtmäßigkeit des begünstigenden Verwaltungsaktes verlassen durfte; dies kann er regelmäßig dann geltend machen, wenn die Fehler, die zur Rücknahme führten, allein im Verantwortungsbereich der Behörde liegen, aber dann nicht, wenn die Fehler in seinen Verantwortungsbereich fallen, wobei es auf ein Verschulden nicht ankommt (vgl. BVerwGE 19, 188 [190] und die dort zitierten Urteile; ferner neuerdingsUrteil vom 26. November 1969 - BVerwG VI C 121.65 -).
  • BVerwG, 22.10.1957 - VI C 63.56
    Auszug aus BVerwG, 21.05.1970 - II C 164.62
    Die Auffassung des Berufungsgerichts, daß dem angefochtenen Rückforderungsbescheid die Zurücknahme der begünstigenden Akte zu entnehmen sei, ist rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. zur Auslegung eines Verwaltungsaktes BVerwGE 5, 275 [277 f.]).
  • BVerwG, 26.01.1971 - VI C 66.65

    Zulässigkeit der Rechtsausübung bei Erhebung der Einrede der Verjährung gegenüber

    Der Rechtsstreit wird von den durch Erbschein des Amtsgerichts Remscheid-Lennep vom 4. März 1970 ausgewiesenen Erben der Klägerin fortgesetzt, auch soweit sie keine entsprechende Erklärung abgegeben haben (vgl. dazu auch Urteil vom 21. Mai 1970 - BVerwG II C 164.62 -).
  • BVerwG, 26.01.1971 - VI C 71.65

    Unzulässige Rechtsausübung bei Erhebung der Einrede der Verjährung gegenüber

    Der Rechtsstreit wird von den durch Erbschein des Amtsgerichts Remscheid-Lennep vom 4. März 1970 ausgewiesenen Erben der Klägerin fortgesetzt, auch soweit sie keine entsprechende Erklärung abgegeben haben (vgl. dazu auch Urteil vom 21. Mai 1970 - BVerwG II C 164.62 -).
  • BVerwG, 14.07.1971 - VI C 114.67

    Erhalt von Versorgungsbezügen für einen Beamten auf Lebenszeit im Ruhestand -

    Dies Betrachtungsweise steht Bit der durch BVerwGE 8, 261 (266, 267) [BVerwG 24.04.1959 - VI C 91/57]eingeleiteten und seither ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht im Einklang (vgl. hierzu zuletzt Urteile vom 3. Dezember 1969 - BVerwG VI C 100.65 - [Buchholz 232 § 87 BBG Nr. 42 - DÖD 1970, 152 = RiA 1970, 74] und vom 21. Mai 1970 - BVerwG II C 164.62 -).
  • BVerwG, 06.04.1973 - VI B 25.73
    Das Bundesverwaltungsgericht hat auch bereits entschieden, daß es einer ausdrücklichen ("formellen") Aufhebung (Rücknahme) des der Zahlung zugrundeliegenden, begünstigenden Verwaltungsaktes nicht bedarf und daß in der Rückforderung zumeist auch eine Rücknahme zu erblicken ist (vgl.Urteile vom 21. Mai 1970 - BVerwG II C 164.62 - undvom 14. Juli 1971 - BVerwG VI C 114.67 - mit Nachweisen).
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